Lange bevor im Jahre 2005 beim Landgericht München I das Projekt „gerichtsnahe Mediation“ eingeführt wurde, hat sich Rechtsanwalt Stefan Marx bereits im Jahre 1999/2000 zum Mediator ausbilden lassen. Heute kann es jedem Mandanten und auch jedem Prozessanwalt passieren, dass dem streitigen Zivilprozess ein gerichtliches Mediationsverfahren vorgeschaltet wird. Da sich ein Mediator, auch der vom Gericht gestellte Richter sich in seiner Eigenschaft als Mediator, in den Mediationsverfahren mit seiner Rechtsansicht zurückhalten oder diese ganz im Verborgenen halten wird, ist es um so wichtiger, dass man auch in einem Mediationsverfahren von einem rechtskundigen Anwalt vertreten wird, der über reichhaltige Erfahrung auf dem Gebiet der Mediation verfügt. Nur so ist gewährleistet, dass eine am Ende der Mediation als interessengerecht empfundene Lösung einige Zeit später in Kenntnis der Rechtslage nicht als ungerecht empfunden wird.
Wer die Frage, ob es zu einer gerichtlichen Mediation kommen wird, und wer der Mediator sein wird, nicht dem Zufall überlassen möchte, dem steht Herr Stefan Marx auch unmittelbar als Mediator zur Verfügung. Wenn Sie glauben, dass Sie eine gerichtliche / rechtliche Auseinandersetzung mit einem Dritten nur deshalb führen müssen, weil es an der Hilfe eines rechtskundigen neutralen Vermittlers fehlt, sollten Sie eine Mediation als schnelle Alternative zu einem Gerichtsverfahren mit unbestimmter Verfahrensdauer in Erwägung ziehen. Die Erfahrung zeigt, dass die Mediation im Erfolgsfalle zu für beide Seiten zu interessengerechten Ergebnissen kommt. Mittlerweile haben sich Mediationsverfahren auch in Deutschland in vielen Bereichen fest etabliert. Fragen Sie Herrn Stefan Marx nach näheren Einzelheiten.