marx rechtsanwaltskanzlei münchen ist im Besonderen auf den Bereich Arbeitsrecht spezialisiert. Herr Rechtsanwalt Stefan Marx ist Ansprechpartner von Personalabteilungen und HR-Managern auch in Fragen des Betriebsverfassungsrechts. Aber auch Arbeitnehmer wenden sich mit Ihren Fragen vertrauensvoll an ihn.
Das Reizvolle an diesem Rechtsgebiet ist das menschliche Gefüge, in dem sich arbeitsrechtliche Probleme stellen. Die Lösung arbeitsrechtlicher Fragen erfordert vor allem bei noch fortbestehenden Arbeitsverhältnissen einen einfühlsamen Umgang sowohl mit dem Mandanten / der Mandantin als auch mit seinem / ihrem Vertragspartner. Die Positionen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern können oftmals nicht mehr unterschiedlicher sein. Hier gilt es die dahinter liegenden Interessen zu erforschen und das rechtliche Vorgehen danach auszurichten.
Gerade im Bereich Arbeitsrecht kommt Herrn Rechtsanwalt Stefan Marx seine langjährige Erfahrung mit Konfliktschlichtungen zu Gute. Zum Leistungsspektrum der marx rechtsanwaltskanzlei münchen zählen daher auch innerbetriebliche Mediationen.
Wo - nicht nur bei beendetem Arbeitsverhältnis - aus welchen Gründen auch immer der „Hardliner“ gefragt ist, verfolgt Rechtsanwalt Stefan Marx allerdings auch mit allem Nachdruck und mit allen arbeitsrechtlichen Mitteln Ihre Rechte und Ziele.
Herr Rechtsanwalt Stefan Marx ist seit dem 29.11.2006 zugelassener Fachanwalt für Arbeitsrecht.